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Unser Service für Sie


Brandschutzberatung
Je nach Nutzung und Bauart eines Gebäudes können sich die behördlichen Vorgaben zum vorbeugenden Brandschutz extrem unterscheiden. Profitieren Sie von unserer Expertise und Erfahrung in diesem Bereich, indem Sie unsere Brandschutzberatung beanspruchen. Wir geben Ihnen verlässliche Auskunft darüber, welche Brandschutzleistungen und -lösungen für Ihr Projekt notwendig und empfehlenswert sind.
Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Insbesondere für Sonderbauten wird von Behörden eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 verlangt. Die Brandschutzordnung gliedert sich in die Teile A, B und C. Teil A richtet sich – in Form öffentlicher Aushänge – an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, Teil B an Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten (z.B. Bewohner oder Mitarbeiter) und Teil C an Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z.B. Brandschutzbeauftragte).
Brandschutztechnische Due Diligence
Mit einer brandschutztechnischen Due Diligence geben wir Ihnen – als Käufer, Verkäufer oder Nutzer – einen exakten Überblick über den brandschutztechnischen IST-Zustand einer Immobilie. Die Due Diligence kann dabei als Grundlage zur Bewertung des Risikos beim Erwerb oder bei der Sanierung einer Immobilie dienen. Dabei liefert sie Rechtssicherheit und Entscheidungsgrundlagen für mögliche Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen.

Externer Brandschutzbeauftragter
In unserer Funktion als externe Brandschutzbeauftragte beraten und unterstützen wir Ihr Unternehmen in allen Belangen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes, z.B. bei Brandschutzunterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Umbaumaßnahmen oder der Erstellung von Dokumenten (z.B. Brandschutzordnungen und Pläne). Die Aufgaben werden unternehmensbezogen bei der Bestellung des Brandschutzbeauftragten festgelegt.

SIGEKO- Sicherheits und Gesundheits Koordinator (RAB-30)
Der Bauherr muss immer dann einen oder mehrere Koordinatoren bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten.
Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie:
- die Beratung des Bauherrn zur Koordination in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in den Bauprozessen, Bauverfahren und Arbeitsweisen sowie in der späteren Nutzung und Instandhaltung des Bauwerks
- die dazugehörige Gestaltung einer effektiven Kommunikation, Moderation und Kooperation
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